Vollstaendig abzugsfaehig
Seit 2020 gelten Solaranlagen als energetische Massnahmen und koennen vollumfaenglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt fuer Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer.
Abzugsfaehige Kosten
- Solarmodule und Wechselrichter
- Montage- und Installationskosten
- Planungs- und Projektierungskosten
- Batteriespeicher
- Geruest und Sicherheitsmassnahmen
- Elektrische Anschlusskosten
Verteilung ueber mehrere Jahre
Wenn der Abzug das steuerbare Einkommen auf null reduzieren wuerde, kann er auf mehrere Steuerjahre verteilt werden. So maximieren Sie die Gesamtersparnis. Ein Steuerberater hilft bei der optimalen Verteilung.
Praxisbeispiel
Familie in Winterthur, steuerbares Einkommen CHF 120'000, investiert CHF 25'000 in Solar. Gesamtsteuerfuss ca. 25%:
- Steuerersparnis: CHF 6'250
- Plus EIV: CHF 4'100
- Effektive Netto-Investition: CHF 14'650
- Kostenreduktion: ueber 40%
Wichtige Hinweise
- Nur fuer Liegenschaften im Privatvermoegen
- Wechselrichterersatz nach 10-15 Jahren ebenfalls abzugsfaehig
- Alle Belege sorgfaeltig aufbewahren
- Einspeiseverguetung als Einkommen versteuern (minimal)
Empfehlung: Steuerliche Planung vorab mit Steuerberater besprechen. Optimale Verteilung maximiert die Ersparnis.
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