Steuerabzug fuer Solaranlagen in der Schweiz

Vollstaendig abzugsfaehig

Seit 2020 gelten Solaranlagen als energetische Massnahmen und koennen vollumfaenglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt fuer Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer.

Abzugsfaehige Kosten

Verteilung ueber mehrere Jahre

Wenn der Abzug das steuerbare Einkommen auf null reduzieren wuerde, kann er auf mehrere Steuerjahre verteilt werden. So maximieren Sie die Gesamtersparnis. Ein Steuerberater hilft bei der optimalen Verteilung.

Praxisbeispiel

Familie in Winterthur, steuerbares Einkommen CHF 120'000, investiert CHF 25'000 in Solar. Gesamtsteuerfuss ca. 25%:

Wichtige Hinweise

Empfehlung: Steuerliche Planung vorab mit Steuerberater besprechen. Optimale Verteilung maximiert die Ersparnis.

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Finden Sie heraus, wie viel Sie mit einer Solaranlage sparen koennen.

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